Barrierefreies Webdesign

„Digitale Zugänglichkeit für alle – rechtssicher, nutzerfreundlich und zukunftsfähig“

Barrierefreies Webdesign, zugänglich, rechtssicher und für alle nutzbar

Digitale Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Gesetzeskonformität, sie verbessert die Nutzererfahrung für alle Menschen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Webseiten zu entwickeln oder zu optimieren, die ohne Hürden funktionieren, klar verständlich sind und modernen WCAG-Standards entsprechen. Ob Neubau oder Relaunch: Wir begleiten Sie mit Expertise, geprüften Methoden und einem klaren Blick für Nutzbarkeit und Struktur. So entsteht ein Webauftritt, der inklusiv, benutzerfreundlich und nachhaltig erfolgreich ist.

Barrierefreie Webseiten - der Schlüssel zu mehr Erfolg und Sichtbarkeit

  • Durch bessere Sichtbarkeit mehr Menschen erreichen

    Dank klarer Struktur und semantischem HTML bieten barrierefreie Webseiten nicht nur eine benutzerfreundliche Oberfläche, sondern punkten auch bei Suchmaschinen. Das Ergebnis ist, höhere Rankings und eine steigende Anzahl an Besuchern.

  • Gezielte Nutzeraktionen durch eine strukturierte Webseite

    Barrierefreie und gut strukturierte Webseiten leiten die Nutzer effizient ans Ziel, sei es die Kontaktaufnahme, ein Kauf oder eine Anfrage.

  • Intuitive Handhabung für alle Nutzer

    Durch eine barrierefreie Gestaltung wird Ihre Webseite übersichtlich, intuitiv und nutzerfreundlich, auch für Senioren, vielbeschäftigte Nutzer oder Personen mit vorübergehenden Einschränkungen.

  • Durch Barrierefreiheit zur stärkeren Kundenbindung

    Unternehmen, die Wertschätzung für alle zeigen, positionieren sich als verantwortungsbewusst und sympathisch, das schafft Vertrauen und stärkt die Kundenbindung nachhaltig.

  • Der entscheidende Vorteil gegenüber Mitbewerbern

    Barrierefreiheit von Anfang an zu berücksichtigen, bringt nicht nur gesellschaftliche Verantwortung mit sich, sondern auch einen klaren Marktvorteil, insbesondere, weil Sie Zielgruppen erreichen, die andere Unternehmen vernachlässigen.

  • Gesetzeskonform und zukunftssicher aufgestellt

    Die Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards minimiert rechtliche Risiken und stellt sicher, dass Ihre Webseite den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen entspricht, wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 2025 in Kraft tritt.

Die vier Grundprinzipien barrierefreier Webseiten

Die Grundlage für barrierefreies Webdesign bildet ein international anerkannter Standard. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) definieren eindeutige Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte. Diese Richtlinien basieren auf vier grundlegenden Prinzipien:

Barrierefreies-Webdesign - Wahrnehmbarkeit (Perceivable)
Wahrnehmbarkeit (Perceivable)

Informationen und Benutzeroberflächen müssen so präsentiert werden, dass sie für alle Sinne (Sehen, Hören, Tasten) wahrnehmbar sind.

Beispiele:

  • Textalternativen für Bilder (Alt-Texte)
  • Untertitel und Transkripte für Audioinhalte
  • Anpassbare Schriftgrößen und Kontraste
Barrierefreies-Webdesign - Bedienbarkeit (Operable)
Bedienbarkeit (Operable)

Benutzeroberflächen und Navigationselemente müssen bedienbar sein, unabhängig von individuellen Einschränkungen.

Beispiele:

  • Tastaturzugänglichkeit (keine ausschließliche Mausbedienung)
  • Vermeidung von zeitgesteuerten Inhalten
  • Klare Fokus-Indikatoren für interaktive Elemente
Barrierefreies-Webdesign - Verständlichkeit (Understandable)
Verständlichkeit (Understandable)

Informationen und Bedienung müssen leicht verständlich und intuitiv nutzbar sein.

Beispiele:

  • Einfache und klare Sprache
  • Vorhersehbare und konsistente Navigation
  • Hilfestellungen bei Eingabefehlern
Barrierefreies-Webdesign - Robustheit (Robust)
Robustheit (Robust)
Inhalte müssen robust genug sein, um mit verschiedenen Technologien, einschließlich assistiver Technologien, kompatibel zu sein.
 

Beispiele:

  • Verwendung standardkonformer HTML- und ARIA-Rollen
  • Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln
  • Zukunftssicherheit durch saubere, valide Code-Strukturen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025

Rund 9,4 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, das sind etwa 7,9 Millionen Menschen, leben mit einer Behinderung.

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll gewährleisten, dass digitale Angebote auch für diese Personengruppe zugänglich sind.

Betreiber von Webseiten und Online-Shops sind gefordert, ihre Angebote bis spätestens zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Zwar sind einige Unternehmen von der Pflicht ausgenommen und profitieren von Übergangsfristen, jedoch ist digitale Barrierefreiheit auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ein Plus für Bedienkomfort und Inklusion.

Wer ist betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft insbesondere Unternehmen und Dienstleister, die digitale Produkte und Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Hier ist eine Übersicht der betroffenen Akteure:
  • Private Unternehmen im öffentlichen Interesse

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich an private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Dazu zählen Online-Shops, Banken, Verkehrsdienstleister und Telekommunikationsanbieter, die digitale Angebote wie Apps, Kundenportale oder Ticketdienste betreiben.

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen

    Betroffen sind digitale Angebote, die einer großen Nutzergruppe zur Verfügung stehen. Dazu gehören Webseiten, mobile Apps, Self-Service-Terminals und öffentlich verfügbare Software. Diese müssen barrierefrei gestaltet werden, um allen Nutzern zugänglich zu sein.

  • Betreiber öffentlicher digitaler Angebote

    Auch öffentliche Dienstleister und Einrichtungen wie Verkehrsunternehmen, Bildungseinrichtungen und Sozialversicherungen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Hierzu zählen Fahrplan-Apps, Online-Portale und digitale Services.

  • Mittelständische und große Unternehmen

    Größere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro sind gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für kleine Unternehmen gelten in einigen Fällen Ausnahmen.

  • Ausnahmen und Sonderregelungen

    Kleine Unternehmen und Start-ups können unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen sein. Auch interne, nicht öffentlich zugängliche Portale sind meist nicht betroffen. Trotzdem empfiehlt sich Barrierefreiheit zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit.

Für wen gibt es Ausnahmen?

Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen von den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) betroffen. Es gibt einige Ausnahmeregelungen, die insbesondere kleinere Betriebe und bestimmte Unternehmensarten betreffen. Hier ist ein Überblick:
  • Kleine Unternehmen

    Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Hierdurch sollen kleine Betriebe vor unverhältnismäßiger finanzieller Belastung geschützt werden.

  • Familienbetriebe und Kleinstunternehmen

    Besonders kleine Familienunternehmen oder Einzelselbstständige, die keine umfangreichen digitalen Dienstleistungen anbieten, betrifft die Ausnahmeregelung. Diese Regelung berücksichtigt die beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen dieser Betriebe.

  • Unternehmen ohne öffentliche digitale Angebote

    Wenn digitale Inhalte oder Software ausschließlich firmenintern genutzt werden, sind diese von den gesetzlichen Anforderungen ausgenommen. Z.B. Intranets, interne Portale oder interne Softwarelösungen, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind.

  • Unternehmen mit unverhältnismäßigem Aufwand

    Bei unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Belastung kann ein Unternehmen von der Barrierefreiheitspflicht befreit werden. Vorausgesetzt, es legt zur Prüfung eine nachvollziehbare Begründung vor.

  • Unternehmen mit zeitlich begrenzten Angeboten

    Unternehmen, die zeitlich begrenzte digitale Angebote bereitstellen, die nicht dauerhaft online sind, können ebenfalls von den Regelungen ausgenommen sein. Diese Ausnahme soll sicherstellen, dass z.B. kurzlebige Kampagnenwebsites oder temporäre Online-Plattformen nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit im Web

Viele Unternehmen haben Fragen dazu, wie barrierefreie Webseiten aufgebaut sind, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und was eine Umsetzung in der Praxis bedeutet. In unseren FAQs beantworten wir die wichtigsten Punkte und geben Ihnen Orientierung, was für Ihr eigenes Projekt relevant ist.

Bild - FAQ Barrierefreies Webdesign
Was bedeutet barrierefreies Webdesign konkret?

Barrierefreies Webdesign stellt sicher, dass Websites für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dazu zählen unter anderem eine klare Struktur, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, verständliche Inhalte sowie die Kompatibilität mit Screenreadern. Ziel ist eine Website, die für möglichst viele Nutzer problemlos nutzbar ist.

Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen beim Barrierefreiheitsgesetz?

Ja, das Barrierefreiheitsgesetz sieht bestimmte Ausnahmen und Einschränkungen vor, beispielsweise für Kleinstunternehmen oder bestimmte Inhalte. Welche Regelungen im Einzelfall greifen, hängt von Unternehmensgröße, Angebot und Zielgruppe ab. Da die rechtliche Bewertung komplex sein kann, empfehlen wir eine individuelle Prüfung in Verbindung mit fachlicher Beratung.

Gibt es Übergangsfristen für bestehende Websites?

Für bestehende Websites gelten unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen. Diese sollen Unternehmen Zeit geben, ihre digitalen Angebote schrittweise anzupassen. Dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Umsetzung barrierefreier Maßnahmen zu beginnen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Welche Anforderungen gelten für barrierefreie Online-Shops?

Im E-Commerce gelten besonders strenge Anforderungen, da Online-Shops als digitale Dienstleistungen gelten. Dazu zählen barrierefreie Produktdarstellungen, verständliche Formulare, gut nutzbare Warenkörbe und ein zugänglicher Checkout-Prozess. Auch Zahlungs- und Kundenkontobereiche müssen barrierefrei nutzbar sein.

Wie wird eine Website auf Barrierefreiheit geprüft?

Die Prüfung erfolgt anhand anerkannter Standards wie den WCAG-Richtlinien. Dabei werden technische, visuelle und inhaltliche Aspekte analysiert, sowohl automatisiert als auch manuell. Ziel ist es, Barrieren zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung zu geben.

Welche Vorteile hat barrierefreies Webdesign für Unternehmen?

Barrierefreies Webdesign verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit. Davon profitieren alle Besucher. Zusätzlich stärkt eine barrierefreie Website die Suchmaschinenoptimierung, reduziert rechtliche Risiken und unterstreicht die Verantwortung und Professionalität Ihres Unternehmens.

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